Brittas Hundeschule Gemeinsam lernen,
gemeinsam zum Ziel!
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1.
Teilnahme:
Es
können nur Hunde am Unterricht und an Veranstaltungen teilnehmen, die über
einen gültigen Impfschutz (Welpen dem Alter angemessen) und eine
ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Der gültige
Impfpass und eine Kopie der Versicherung sind bei der Anmeldung
vorzulegen.
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin versichert darüber hinaus, dass sein /
ihr Hund frei ist von ansteckenden Krankheiten.
Ein Anspruch auf Aufnahme in ein Gruppentraining besteht nicht. Brittas
Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer / Teilnehmerinnen von
Unterrichtsstunden auszuschließen. die Unterrichtsvereinbarung ab-zusagen
oder zu lösen. In diesem Fall wird die Gebühr anteilig zurückerstattet.
Weitere Ansprüche gegen Brittas Hundeschule bestehen nicht.
Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die
Witterungsbedingungen unzumutbar, werden die Unterrichtsstunden durch
Brittas Hundeschule abgesagt. In diesen Fällen werden die
Trainings-stunden nachgeholt.
Kinder unter 16 Jahren können nur mit dem schriftlichen Einverständnis und
in Begleitung ihrer Erziehungs-berechtigten an Unterrichtskursen
teilnehmen.
Verspätungen des Teilnehmers / der Teilnehmerin zu den vereinbarten
Trainingsstunden gehen zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
Eine Verlängerung der vertraglich vereinbarten Unterrichtszeit ist in
diesen Fällen ausgeschlossen.
Nicht in
Anspruch genommene Unterrichtsstunden seitens des Teilnehmers / der
Teilnehmerin berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu
einer Reduktion des Gesamtpreises.
Bei Gruppenkursen mit fester Stundenzahl werden versäumte Stunden nicht
nachgeholt und nicht rück-vergütet. Eine Reduzierung des
Kurspreises aufgrund nicht in Anspruch genommener Unterrichtsstunden
oder versäumter Trainingsstunden seitens des Teilnehmers / der
Teilnehmerin ist nicht möglich.
Eine Absage oder Verschiebung des Einzeltrainings oder der
Beratungsstunden seitens des Teilnehmers / der Teilnehmerin muss
mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgen. Nicht rechtzeitig
abgesagte Einzel- oder Beratungsstunden seitens des Teilnehmers / der
Teilnehmerin werden in voller Höhe ange-rechnet und in Rechnung gestellt.
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist verpflichtet, die Ausbilderin vor
der ersten Trainings- oder Beratungs-stunde über Verhaltensauffälligkeiten
(z.B. Aggressivität oder Ängstlichkeit) und über aktuelle Erkrankungen zu
informieren.
Die Ausbilderin behält sich Ortswechsel ausdrücklich vor.
2.
Zahlungsmodalitäten:
Die
Gesamtkosten für die Teilnahme an Gruppenkursen sind in voller Höhe vor
Unterrichtsbeginn, spätestens jedoch vor in Anspruchnahme der ersten
Gruppenstunde zu begleichen. Andernfalls ist die Teilnehme an den
Gruppenstunden ausgeschlossen.
Die
anteilige Begleichung der Gesamtkursgebühr ist ausgeschlossen.
Die Gebühren für Einzel- und Beratungsstunden sind direkt im Anschluss an
die Einzelstunde oder die Beratungsleistung fällig.
Die Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen und Unternehmungen von
Brittas Hundeschule sind vor Beginn der Veranstaltung fällig.
Für den Fall, dass Unterrichts- und Beratungsstunden außerhalb von
Taunusstein stattfinden, werden zu-sätzliche Fahrtkosten (An- und Abfahrt)
berechnet.
3. Rücktritt von Unterrichtsvereinbarungen und/oder Anmeldungen für
Veranstaltungen seitens
des Teilnehmers / der Teilnehmerin:
Bei
Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Teilnahme an einem Gruppentraining,
bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Ausbildung
durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin werden keine Gebühren erstattet.
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann vor einem Veranstaltungstermin in
schriftlicher Form von der Anmel-dung zurücktreten. Für diesen Rücktritt
werden Stornokosten fällig.
4. Haftung:
Der
Teilnehmer / die Teilnehmerin haftet für die von sich und seinem / ihrem
Hund sowie von Begleitper-sonen verursachten Schäden, auch wenn auf
Veranlassung der Ausbilderin gehandelt wird. Dies gilt auch für alle
weiteren Hunde, die von Teilnehmern / Teilnehmerinnen oder Begleitpersonen
mitgebracht werden.
Brittas Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen
sowie für Schäden und Verletzungen, die durch teilneh-mende Hunde
entstehen.
Eine Haftung von Brittas Hundeschule oder der Ausbilderin wird in allen
Fällen ausgeschlossen.
Soweit der Teilnehmer / die Teilnehmerin durch die Ausbilderin
aufgefordert wird, den Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der
Teilnehmer / die Teilnehmerin allein die Verantwortung hierfür.
Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin von
dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Die Teilnahme an dem Unterricht und die Benutzung des Unterrichtsgeländes
erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
5. Sonstiges:
Aus
Sicherheitsgründen sind die Hunde außerhalb des Übungsgeländes an der
Leine zu führen. Das Be-treten des Übungsplatzes ist erst nach
Aufforderung der Ausbilderin gestattet.
Behördliche Auflagen für den Hund (z.B. Maulkorbpflicht) sind für alle
Unterrichtsstunden gültig.
Der Inhalt von Informations- und Ausbildungsunterlagen sowie auf der
Homepage von Brittas Hundeschule veröffentlichtes Text- und Bildmaterial
darf nicht zu privaten oder kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet,
verändert, eingesetzt, in Datenbeständen abgespeichert oder Dritten
zugänglich gemacht werden. Hierzu ist die schriftliche Genehmigung von
Brittas Hundeschule erforderlich.
Das in
den jeweiligen Unterrichts- und Beratungsstunden erstelltes Bild- und
Filmmaterial ist Eigentum von Brittas Hundeschule. Vervielfältigungen,
Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte wird hiermit ausdrücklich
untersagt. Darüber hinaus besteht seitens des Teilnehmers / der
Teilnehmerin keinerlei Anspruch auf das in den Unterrichts- und
Beratungsstunden erstellte Bild- und Filmmaterial.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem
Teilnehmer / der Teilnehmerin ab-hängt.
Gerichtsstand ist Bad Schwalbach.
Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der
Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.