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Angaben und Beschreibungen zum Hundeführerschein:
© Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen BHV
e.V.
Wozu
einen Hundeführerschein?
Der Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen BHV
e.V. hat einen Hunde-führerschein entwickelt, mit dem der Halter
dokumentieren kann, dass er seinen Hund im Alltag sicher unter Kontrolle
hat und weder andere Menschen noch Hunde gefährdet. In der
Führerscheinprüfung müssen die Hundehalter dies in typischen
Alltagssituationen unter Beweis stellen und außerdem Fragen über
gesetzliche Regelungen, Lernverhalten und Kommunikation von Hunden,
Verhalten des Besitzers in der Öffentlichkeit sowie Gesundheit und
Aufzucht von Hunden beantworten.
Warum
BHV-Hundeführerschein?
Der Berufsverband hat den Hundeführerschein in Zusammenarbeit mit
führenden deutschen Tier-Verhal-tenstherapeuten entwickelt.
Die Bundestierärztekammer empfiehlt den Tierärztekammern der Bundesländer
den BHV-Hundeführer-schein zum Nachweis der Sachkunde. Auch die
Expertenkommission „Der gefährliche Hund" der tier-ärztlichen Gesellschaft
für Tier-Verhaltenstherapie empfiehlt den BHV-Hundeführerschein als
Sachkun-denachweis. Der Arbeitskreis „Sachkunde-Hundehaltung", in dem u.
a. Organisationen wie Bundesver-band praktischer Tierärzte (BPT), Verband
für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. und Deutscher Jagdschutz-Verband
(DJV) e.V. vertreten sind, stuft den BHV-Hundeführerschein als
empfehlenswert ein. Auch die Besitzer schwieriger, unsicherer Hunde können
den Führerschein bestehen. „Bedingung ist, dass der Hundehalter durch
weitsichtiges Handeln das Verhalten seines Hundes sicher kontrol-liert".
Die
Prüfung besteht aus drei Teilbereichen:
1. Überprüfung des theoretischen Wissens des Halters
2. Überprüfung der Halter-Hund-Beziehung
3. Überprüfung von Halter und Hund in alltäglichen Situationen
Es gibt
zwei Prüfungsstufen:
Stufe 1 findet ausschließlich an der Leine statt.
Stufe 2 beinhaltet zusätzliche Anteile, bei denen der Hund frei läuft.
Voraussetzungen für eine Prüfung durch den BHV:
1. Der Hund sollte beim Ablegen der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein.
2. Der Halter muss nachweisen, dass der Hund geimpft und
haftpflichtversichert ist.
3. Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein |